Lärmschutzförderung an Landesstraßen

Wenn Ihr Wohnobjekt direkt an einer verkehrsreichen Landesstraße steht, hilft Ihnen der NÖ Straßendienst durch Förderung von Lärmschutzfenstern und Lärmschutztüren, um den Verkehrslärm in möglichst erträglichen Grenzen zu halten.
Förderungsvoraussetzung
- es müssen bestimmte Immissionsgrenzwerte überschritten werden
- es muss sich um Wohn - oder Schlafräume handeln
- der Erwerb des Objektes oder der Beginn des Mietverhältnisses müssen vor einem bestimmten Stichtag gelegen sein
- die auszutauschenden Fenster und Türen dürfen noch nicht aus dem Titel "Lärmschutzmaßnahmen" gefördert worden sein
Wie kommen Sie zu einer Förderung ?
Wenn Sie beabsichtigen, an Ihrem Bauobjekt Lärmschutzmaßnahmen zu setzen, richten Sie ein formloses Ansuchen um Überprüfung der Lärmsituation an den NÖ Straßendienst. Aus Ihrem Ansuchen sollte ersichtlich sein, an welcher Straße das Bauobjekt steht (ev. Bundes- oder Landesstraßennummer). Weiters ist anzugeben, seit wann sie Besitzer bzw. Mieter des Objektes bzw. der Wohnung sind. Der NÖ Straßendienst führt dann eine Überprüfung der Lärmsituation durch und prüft, ob die Förderungsvoraussetzungen gegeben sind. Über die weitere Förderungsabwicklung informieren Sie dann die Mitarbeiter des NÖ Straßendienstes.
Wie erreichen Sie uns?
Wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Straßenbauabteilung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesstraßenbau
Dipl.-Ing. Wolfgang Schöwel E-Mail: post.st3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-60331, Fax: 02742/9005-60301
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17