Logo der Niederösterreichischen Landesregierung
www.noe.gv.at
Home » Gesundheit / Amtsarzt & Bewilligungen

Übersicht

Der Amtsarzt und die Gesundheitsabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft

Beim Amtsarzt bzw. in der Gesundheitsabteilung Ihrer Bezirkshauptmannschaft erhalten Sie u.a. amtsärztliche Zeugnisse, Beratung in sozialmedizinischen und vorsorgemedizinischen Fragen und Impfungen.



Amtsarzt
Der Amtsarzt einer Bezirkshauptmannschaft
Allgemeine Informationen über die Tätigkeit des Amtsarztes an der Bezirkshauptmannschaft.
Impfungen
Information über die Durchführung von Impfungen.
Beratung und Durchführung von Impfungen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen des obersten Sanitätsrates.
Apotheke
Errichtung und Betrieb einer Apotheke
Der Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung zulässig.


Gesundheitsberufe
Freiberufliche Ausübung der Gesundheitsberufe
Die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Ausübung eines Gesundheitsberufes bedarf einer Meldung an die Bezirks- verwaltungsbehörde.
Heilvorkommen und Kurorte
Regelungen des Heilvorkommen- und Kuortegesetz.
Es werden die Anerkennung und Nutzungsbewilligung von Heilvorkommen, Kurorten und Kuranstalten geregelt.
Tuberkulose Bekämpfung
Aufgaben der TBC - Fürsorge
Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die meist sehr langwierig verläuft.



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.