Organisation des Katastrophenschutzes
Der Katastrophenschutz des Bundeslandes Niederösterreich stützt sich vor allem auf die präventiven Maßnahmen wie Katastrophenschutzplanung, Ausbildung und Übungstätigkeit, sowie auf die Organisation des Führungssystems, das im Katastrophenfall zur Anwendung kommt. Ausführende im Katastrophenfall sind einerseits die Behörden (Land, Bezirk, Gemeinde) und die sogenannten Katastrophenhilfsdienste der Feuerwehr und der Rettungsorganisationen.
Zur "Aufstellung der Katastrophenschutzpläne für Gemeindegebiete, Verwaltungsbezirke und für das Landesgebiet" gemäß §14 NÖ Katastrophenhilfegesetz ist die Richtlinie der NÖ Landesregierung massgeblich.
Behördenstruktur
- Katastrophenschutz auf der Gemeindeebene
- Katastrophenschutz auf der Bezirksebene
- Katastrophenschutz auf der Landesebene
- Katastrophenschutz auf der Bundesebene
Katastrophenhilfsdienste
- Feuerwehr
- Rettungsorganisationen (Rotes Kreuz, Arbeitersamariterbund, Bergrettung, Höhlenrettung, Wasserrettung)
- Österreichisches Bundesheer im Assistenzeinsatz
- Zivilschutzverband
Für besondere Anlassfälle ist auf Bundesebene vorgeschaltet:
- Staatliches Krisen- und Katastrophenmanagement im Bundesministerium für Inneres mit der Bundeswarnzentrale
Auf internationaler Ebene wurden bi- und multilaterale Abkommen abgeschlossen, die zum Herunterladen (Word-Datei, 62,5 kb) zur Verfügung stehen.
Die Abkommen sind weiters über das Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13352, Fax: 02742/9005-13520
3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106