Katastrophenschutzplanung
Grundsätzliches zur Katastrophenschutzplanung
Unter Katastrophenschutz versteht man sämtliche Vorkehrungen bzw. Maßnahmen eines Gemeinwohls, mit dem Ziel eine Katastrophe zu verhindern bzw. die Auswirkungen zu bewältigen und das Leid zu mindern.
Ein funktionierendes Katastrophenschutzmanagement umfasst somit sämtliche organisatorische Maßnahmen und Abläuf, die für eine effiziente Katastrophenbewältigung notwendig sind.
Dazu gehören vor allem die Vorkehrungen der
- staatlichen Einrichtungen (Behörden)
- Einsatzorganisationen (nichtstaatliche Organisationen, NGO)
- Privatpersonen bzw. der Privatwirtschaft (Selbstschutz)
Am Beginn jedes Managementprozesses steht eine Analyse und eine Definition des Zieles, das man erreichen möchte.
Das Ziel im Katastrophenschutz ist, die Verhinderung bzw. Minimierung von Schäden an Menschen, Tieren, der Umwelt und Sachwerten.
Die Analyse einer Gefährdung wird durch die Anwendung eines Risikomanagements erreicht. Dieses besteht aus folgenden Teilaspekten.
EINFÜGEN: disaster circle
So ist die Bedrohung durch Hochwasser für einen Flussanrainer eine sehr einfache Analyse
Die Planungsarbeit umfasst neben den Rahmenalarmplänen des Landes auch Personen und Ressourcendateien, Kommunikationsmittel, usw..
Diese Daten werden in einem EDV-Programm verwaltet und im Rahmen der Landeswarnzentrale auf eigenen Arbeitsplätzen mit einem Einsatzleitrechner und dem Geoinformationssystem des Landes Niederösterreich (NÖGIS) verknüpft, eingesetzt.
Gefahrenkatalog des Landes Niederösterreich
Die Landeswarnzentrale des Landes Niederösterreich erstellt und plant ständig neue Alarmpläne für die verschiedensten Bedrohungsbilder. Hier ein kleiner Auszug aus den vorhandenen Alarmplänen:
Wasser
Für das Bedrohungsbild "Wasser" gibt es folgende Alarmpläne:
- Hochwasseralarmplan für die Donau
- Warndienst österreichisch-tscheicher Grenzgewässer
- Alarmpläe der Donau-Bezirkshauptmannschaften
- Alarmplan Thaya-March
- Alarmplan Schiffsunfälle
- Alarmplan Gewässerverunreinigung Donau
- Alarmplan Wientalstaudamm
Gefährliche Stoffe und Umweltgefährdung
Bergbau
Verkehr
Für diesen Bereich sind Rahmenalarmpläne für besondere Gefahrenstellen für den Verkehr (z.B. Tunnelstrecken, Engstellen) sowohl auf der Strasse als auch auf der Schiene vorhanden.
Dazu gibt es folgende Alarmpläne:
- Autobahnen
- Eisenbahntunnel
- Ausnahmebewilligungen vom Wochenendfahrverbot
Luftfahrt
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16661, Fax: 02742/9005-13520
3430 Tulln, Langenlebarner Strasse 106