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Örtliche Raumordnung

Geordnete räumliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden

Über die Örtliche Raumordnung lenkt die Gemeinde die Nutzung der Flächen in ihrem Gemeindegebiet. Dadurch sollen die im Niederösterreichischen Raumordnungsgesetz 1976 normierten Ziele der Raumentwicklung erreicht werden.

Die Amtssachverständigen für Örtliche Raumordnung der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik geben Raumordnungsgutachten im aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren an die Behörde (Gemeinde) ab. Sie beraten die Gemeinden und OrtsplanerInnen bei der Lösung ihrer Raumordnungsprobleme sowie bei der Erstellung der entsprechenden Planungsgrundlagen.


Ziele der Örtlichen Raumordnung


Aufgaben der Örtlichen Raumordnung

Amtssachverständigentätigkeit

Gebietsbetreuung

Die MitarbeiterInnen des Sachgebiets übernehmen für ihr Betreuungsgebiet folgende Tätigkeiten:

Entwicklungsarbeit

Die Grundlagen für die Tätigkeiten in der örtlichen Raumordnung werden ständig weiter entwickelt und den aktuellen Erfordernissen angepasst, unter anderem durch: 

 

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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Örtliche Raumordnung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik


DI Siegfried Kautz E-Mail: post.ru2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14238, Fax: 02742/9005-14170

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

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