
Bevor
haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.
Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht
Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.
Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).
Die Stellungnahmen müssen allerdings bis vor dem Ende der Begutachtungsfrist beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesamtsdirektion
Beratungsstelle
Landhausplatz 1, Haus 3, Zimmer 3.104-3.106
3109 St. Pölten
oder direkt
post.begutachtung@noel.gv.at
eingelangt sein.
Kopien der Entwürfe sind gegen Kostenersatz zu erhalten
und hier auf dieser Homepage:
Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen
Ein Gesetzesentwurf wird nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens in den Landtag eingebracht. Diese eingebrachten Entwürfe können Sie unter Landtagsvorlagen einsehen.