Sammlung und Behandlung
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Abfälle dürfen nur von Betrieben übernommen werden, die im Besitz einer entsprechenden abfallrechtlichen Berechtigung sind.
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Abfallsammlung/-behandlung - Namhaftmachung von fachkundigen Personen in Gemeinden
Gemeinden haben eine fachkundige Person namhaft zu machen. Die genauen Inhalte finden Sie hier. > mehr
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Abfallsammlung/-behandlung – Erlaubnis für die Sammlung und Behandlung von Abfällen
Die Sammlung und Behandlung von Abfällen muss beantragt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier. > mehr
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Abfallsammlung/-behandlung-Namhaftmachung von verantwortlichen Personen für nicht gefährliche Abfälle und Asbestzement
Für die Sammlung/-behanldung von nicht gefährlichen Abfällen ist eine Person namhaft zu machen. > mehr
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Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers oder einer abfallrechtlichen Geschäftsführerin
Ein abfallrechtlicher Geschäftsführer ist zu bestellen, wenn gefährliche Abfälle von einer juristischen Person gesammelt oder behandelt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier. > mehr
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Sammlung und Behandlung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht
Hubert Roseneder E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15216, Fax: 02742/9005-15280
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht
Hubert Roseneder E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15216, Fax: 02742/9005-15280
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16