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Energie
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Energie 
in Niederösterreich 
Teil des Daches mit Solarenergiezellen

Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage


Für Anlagen auf Basis eneuerbarer Energieträger, ist laut dem Ökostromgesetz eine Anerkennung als Ökostromanlage notwendig. 

 § 7. Ökostromgesetz i.d.g.F.
Anerkennung von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger

(1) Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie, die ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger betrieben werden, sind über Antrag der Betreiber vom Landeshauptmann des Landes, in dem sich die Anlage befindet, mit Bescheid als Ökostromanlagen anzuerkennen...

(2) Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie, die auf Basis der erneuerbaren Energieträger Biomasse, Abfall mit hohem biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas betrieben werden, in denen auch fossile Energieträger verwendet werden, sind als Hybridanlagen oder als Mischfeuerungsanlagen über Antrag der Betreiber vom Landeshauptmann mit Bescheid anzuerkennen...

Untenstehend finden Sie bitte die jeweiligen Anträge zum Downloaden.

 





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Energiewesen und Strahlenschutz


E-Mail: post.wst6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14515 (Hr. Mag. Markus Kubina) oder -14652 (Fr. Sonja Aichinger), Fax: 02742/9005-14996

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 19.09.2011