Antrag auf Anerkennung als Ökostromanlage
Für Anlagen auf Basis eneuerbarer Energieträger, ist laut dem Ökostromgesetz eine Anerkennung als Ökostromanlage notwendig.
§ 7. Ökostromgesetz i.d.g.F.
Anerkennung von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger
(1) Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie, die ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger betrieben werden, sind über Antrag der Betreiber vom Landeshauptmann des Landes, in dem sich die Anlage befindet, mit Bescheid als Ökostromanlagen anzuerkennen...
(2) Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie, die auf Basis der erneuerbaren Energieträger Biomasse, Abfall mit hohem biogenen Anteil, Deponiegas, Klärgas und Biogas betrieben werden, in denen auch fossile Energieträger verwendet werden, sind als Hybridanlagen oder als Mischfeuerungsanlagen über Antrag der Betreiber vom Landeshauptmann mit Bescheid anzuerkennen...
Untenstehend finden Sie bitte die jeweiligen Anträge zum Downloaden.
Antrag auf Anerkennung Ökostromanlage, Biogas (doc, 51.7 KB)
Antrag auf Anerkennung Ökostromanlage, Biomasse (doc, 56.8 KB)
Antrag auf Anerkennung Ökostromanlage, Photovoltaik (doc, 49.2 KB)
Antrag auf Anerkennung Ökostromanlage, Wasserkraft (doc, 41 KB)
Antrag auf Anerkennung Ökostromanlage, Windkraft (doc, 46.1 KB)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Energiewesen und Strahlenschutz
E-Mail: post.wst6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14515 (Hr. Mag. Markus Kubina) oder -14652 (Fr. Sonja Aichinger), Fax: 02742/9005-14996
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

