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Naturschutz
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Naturschutz 
in Niederösterreich 
Wiese mit blauem Himmel vereinzelt Wolken

Landschaftselemente

Erhaltung und naturverträglicher Umgang mit Landschaftselementen im ÖPUL

Für landwirtschaftliche Betriebe die am ÖPUL 2007 teilnehmen, sieht der Anhang F zur ÖPUL 2007-Sonderrichtlinie bei den Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise", „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen", „Integrierte Produktion Wein, Obst und Hopfen", „Bewirtschaftung von Bergmähdern", „Ökopunkte NÖ" und „Naturschutz" die Erhaltung von und den naturverträglichen Umgang mit Landschaftselementen vor.

 

Dies bedeutet für betroffene Betriebe:

  • Keine Entfernung oder Zerstörung von Landschaftselementen
  • Bei Streuobstwiesen und Obstbaumreihen dürfen Einzelbäume entfernt werden, wenn der Gesamtcharakter erhalten bleibt
  • Keine Drainage oder Entwässerung von Feuchtwiesen und Mooren
  • Kein Verrohren oder Zuschütten von Klein- und Kleinstgewässern
  • Kein Ausgraben oder Auspflügen von Wurzelstöcken von auf Stock gesetzten Gehölzen
  • Kein Abbrennen von Böschungen und Gehölzbeständen
  • Keine Geländekorrekturen im Bereich der Landschaftselemente (Aufschüttungen, Abgrabungen, Nivellierungen)
  • Gehölzpflanzungen auf Feuchtwiesen und Trockenrasen nur im Einvernehmen mit der Naturschutzabteilung des Landes
  • Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
  • Größe, Lage und Struktur der Landschaftselemente dürfen nur mit im Vorhinein erstelltem Einvernehmen mit der Naturschutzabteilung des Landes verändert werden, soweit die ökologische Funktion langfristig aufrecht bleibt.
  • Die Querung von Hecken und Baumreihen durch Wirtschaftswege ist zulässig.

 

 

Landschaftselemente können durch Neupflanzungen ersetzt, verkleinert, verschoben oder vergrößert werden, vorausgesetzt die ökologische Funktion bleibt erhalten. Mit der Naturschutzabteilung des Landes muss das Einvernehmen für das Vorhaben vor der Durchführung hergestellt werden. Erst nach Erhalt des Schreibens mit einem positiven Einvernehmen durch die Naturschutzabteilung darf das Vorhaben umgesetzt werden.

Für die Herstellung des Einvernehmens mit der Naturschutzabteilung des Landes ist ein Ansuchen an die Abteilung Naturschutz schriftlich, per fax oder e-mail erforderlich. Das Ansuchen muss Name, Adresse, Betriebsnummer und telefonische Erreichbarkeit enthalten. Die Vorhaben und Ersatzmaßnahmen müssen beschrieben sein mit Angaben von betroffenen Grundstücks- u. Feldstücksnummern, sowie Katastralgemeinden. Ein Auszug aus der Hofkarte (Luftbild) mit eingezeichnetem Vorhaben sollte das Vorhaben dokumentieren.
Die zuständigen Bezirksbauernkammern leisten Hilfestellung bei der Erstellung der Ansuchen.

 




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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Landschaftselemente

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz


Dr. Wolfgang Müllebner / Ing. Christian Golias E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16227 bzw. 2742/9005-15213, Fax: 02742/9005-15220

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

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Letzte Änderung dieser Seite: 8.05.2012