Rechtliche Grundlagen
Naturschutz ist in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Durch den Beitritt Österreich zur Europäischen Union wurden die entsprechenden Richtlinien in den Landesnaturschutzgesetzen und Verordnungen umgesetzt. Zusätzlich gibt es zahlreiche internationale Abkommen zum Schutz von Lebensräumen und Arten, denen Österreich beigetreten ist.
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EU-Richtlinien
Die Europäische Union hat mit zwei Richtlinien bindende Vorgaben für den Schutz von Arten und Lebensräumen erlassen. Umgesetzt werden diese Vorgaben im NÖ Naturschutzgesetz 2000 und in den damit verbundenen Verordnungen. > mehr
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Internationale Abkommen und Konventionen
Ökosysteme und wandernde Tiere halten sich nicht an Staatsgrenzen. Zum Schutz der Lebensraum- und Artenvielfalt sind gemeinschaftliche Anstrengungen erforderlich. Den Rahmen für die Umsetzung bilden zahlreiche internationale Abkommen. > mehr
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Naturschutz-, Nationalpark- und Höhlenschutzgesetz
Vogel- und Blumenschutz waren die Inhalte der ersten naturschutzbezogenen Bestimmungen im 19. Jahrhundert. Heute müssen Gesetze und Verordnungen den Anforderungen eines umfassenden, dynamischen Naturschutzes entsprechen. > mehr
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Verfahren zur Ausnahme vom Höhlenführer
Sie finden hier Informationen zu einem Verfahren zur Ausnahme vom Höhlenführer. > mehr
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Verfahren zur Betretung einer Höhle
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Verfahren zur Erklärung zur Schauhöhle
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Verfahren zur Genehmigung einer Materialgewinnung
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Verfahren zur Genehmigung von Lagerplätzen, Abfallbehandlungsanlagen
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Verfahren zur Genehmigung von Parkplätzen
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Verfahren zur Genehmigung von Sportanlagen
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Verfahren zur Genehmigung von Werbeanlagen
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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Mag. Karl Hiesberger E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15263, Fax: 02742/9005-15220
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16