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Bewilligungen & Förderungen

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Bewilligungen & Förderungen
in Niederösterreich

Sondernutzungen

Gemäß § 18 Absatz 1 des NÖ Straßengesetzes 1999 LGBl. 8500 bedarf die Benützung von Landesstraßen und deren Anlagen außerhalb des Rahmens ihrer widmungsgemäßen Bestimmung einschließlich aller auf Straßengrund vorspringenden oder in den darüber liegenden Luftraum hineinragenden Vorbauten der Bewilligung des NÖ Straßendienstes.


Entgeltsätze für Hinweistafeln

Für Steckschilder und Reklametafeln je m²/Tafel/Monat € 17,75

d.h.
Tafel 1150 x   250 mm (= 0,3 m²)              monatlich €    5,33
Tafel 1460 x   250 mm (= 0,4 m²)              monatlich €    7,10
Tafel   630 x   960 mm (= 0,6 m²)               monatlich €  10,65
Tafel   630 x 1250 mm (= 0,8 m²)              monatlich  €  14,20

Formulare Sondernutzungen
Ansuchen Hinweistafeln (PDF-Datei, 487 kb)
Erläuterungen zum Ansuchen Hinweistafeln (PDF-Datei, 41 kb)
Ansuchen Einbauten (PDF-Datei, 114 kb)

 

 

 

 


Ihre zuständige Straßenmeisterei finden Sie unter: Auswahl der zuständigen Straßen- oder Brückenmeisterei

Das Ansuchen um Sondernutzung zur Aufstellung einer Hinweistafel ist im Wege der örtlich zuständigen Straßenmeisterei an die zuständige NÖ Straßenbauabteilung einzubringen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für den NÖ Straßenbau

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesstraßenfinanzierung- und verwaltung


Margit Meister, E-Mail: post.st4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-60432, Fax: 02742/9005-60401

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 23.04.2012