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Bewilligungen & Förderungen


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Bewilligungen & Förderungen
in Niederösterreich

Wochenend-Fahrverbot

Anträge auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen

  • vom Wochenend- und Feiertagsfahrverbot
  • der Ferienreiseverordnung und
  • vom LKW-Nachtfahrverbot

können elektronisch über Internet gestellt werden.

 

Die IT-Anwendung "Wochenendfahrverbot" sowie die entsprechende Datenhaltung befinden Sich zentral in Oberösterreich. Daher ist es erforderlich, dass Sie bei der Registrierung den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen für E-Government der oö. Landesverwaltung" zustimmen. Die Erledigung Ihres Ansuchens erfolgt jedoch nach wie vor durch Mitarbeiter des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt. RU6 - Verkehrsrecht. Der Bescheid des Landes Niederösterreich wird Ihnen elektronisch an die im Antrag bzw. bei der Registrierung angegebene Emailadresse zugestellt.

 zur Antragstellung

Kontaktperson bei technischen Fragen:
Helmut Mülleder
Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Tel.: 0732/7720-13370
E-Mail: helmut.muelleder@ooe.gv.at

Kontaktperson bei fachlichen Fragen:
Erich Kainz
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Tel.: 02742/9005-12722
E-Mail: post.ru6@noel.gv.at

Handbuch für Ansuchen (pdf-Datei, 1 MB)




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Wochenend-Fahrverbote

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Verkehrsrecht


Mag. Alois Steinkellner E-Mail: post.ru6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12902, Fax: 02742/9005-13710

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 14.08.2007