Fahrzeugänderungen
Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen
Als Zulassungsbesitzer sind Sie verpflichtet, jede Änderung am Fahrzeug, die von der genehmigten Type abweicht oder die Verkehrs-und Betriebssicherheit beeinflussen kann, im Fahrzeugdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) durch einen Sachverständigen der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten eintragen zu lassen.
Welche Änderungen eingetragen werden müssen, regelt der Änderungserlaß des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
- die Änderungsliste gemäß § 22a KDV 1967 findet man in der Rubrik "Downloads"
Beispiele
- andere Felgen und Reifen als im Fahrzeugdokument angegeben
- Motoränderungen (höhere Leistung,...)
- Fahrgestelländerungen (Tieferlegung, Spurverbreiterung,...)
- Karosserieanbauteile (Spoiler, Rundumverkleidung,...)
Änderungen, die von der Anzeigepflicht ausgenommen sind, können Sie der nachstehenden Liste gemäß § 22a KDV 1967 entnehmen.
HINWEIS: Durch Änderungen dürfen die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt werden.
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Grundsätzliches zu Änderungen an Fahrzeugen
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Airbag
Änderungen am Airbag > mehr
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Anhängevorichtung
Änderungen Anhängevorichtung > mehr
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Beleuchtungseinrichtungen
Änderungen Beleuchtungseinrichtungen > mehr
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Fahrwerk
Änderung Fahrwerk > mehr
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Fahrzeugart
Änderung Fahrzeugart (Pkw auf Lkw,......) > mehr
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Gewichtsänderung
Änderung Gewichte > mehr
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Karosserie
Änderung Karosserie (Rammschutz, Schürzen, Spoiler, ...) > mehr
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Kennzeichen
Änderung Kennzeichen(format) > mehr
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Leichtmetallfelgen
Änderung Rad/Reifenkombination > mehr
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Motor
Änderung Motor > mehr
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Motoränderungen mit Leistungseinfluss
Änderung Motorleistung > mehr
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Scheibenfolien
Änderung Scheibenfolien > mehr
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Sicherheitsgurte
Änderung Sicherheitsgurte > mehr
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Sitze
Änderungen der Sitze > mehr
Downloads
Änderungsliste gem. §22a KDV 1967 (PDF-Datei, 123kb)Nicht anzeigepflichtige Änderungen gemäß §22a KDV 1967 (PDF-Datei, 15kb)
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7