Lehrlinge
Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen im Rahmen der NÖ Lehrlingsförderung:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines anderen EWR- Mitgliedstaates
- unselbständig erwerbstätig bzw. Bezieher/In von Leistungen des AMS (Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe) oder einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.
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Begabtenförderung
Lehrlinge, die in Ihrem Berufsschulzeugnis ausschließlich die Benotung „Sehr gut“ haben, können eine Begabtenförderung in der Höhe von € 100,-- erhalten. Ebenso bei Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung. > mehr
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Fahrten zur Berufsschule, Beihilfe
Für Lehrlinge kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt. > mehr
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Lehre mit Matura
Die Förderung "Lehre mit Matura“ erstattet Lehrlingen die Kosten des Kurses zur Berufsreifeprüfung bei anerkannten Bildungsträgern bis zu einem Betrag von € 4.000,--. > mehr
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Lehrlings-Pendlerhilfe
Lehrlinge, die täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln, können eine Pendlerhilfe erhalten. Mindestentfernung 3 Km. > mehr
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Lehrlingsbeihilfe
Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet. > mehr
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Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen monatlichen Zuschuss erhalten. > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung
Josef Waygand E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11226, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9